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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2007 - L 2 R 241/07   

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https://dejure.org/2007,13170
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2007 - L 2 R 241/07 (https://dejure.org/2007,13170)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.07.2007 - L 2 R 241/07 (https://dejure.org/2007,13170)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - L 2 R 241/07 (https://dejure.org/2007,13170)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Kindererziehungszeit für vor dem 1.1.1992 geborene Kinder - Berücksichtigung einer zwölfmonatigen Erziehungszeit - Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der rentenrechtlichen Berücksichtigung von beitragsfreien Zeiten - Verfassungsmäßigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 53 Abs. 3 SGB VI; § 54 Abs. 4 SGB VI; § 58 Abs. 1 Nr. 7 SGB VI; § 249 Abs. 1 SGB VI; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 GG
    Anspruch auf Gewährung einer höheren Altersrente; Berücksichtigung beitragsfreier rentenrechtlicher Zeiten; Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf einen Rentenanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung einer höheren Altersrente; Berücksichtigung beitragsfreier rentenrechtlicher Zeiten; Anrechnung von Kindererziehungszeiten auf einen Rentenanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Keine höhere Rente wegen derzeit nur unzureichender Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor dem 1.1.1992 geborene Kinder, Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung auf zwölf Monate

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2007 - L 2 R 241/07
    Auch unter Berücksichtigung der vom BVerfG mit Urteil vom 7. Juli 1992 (BVerfGE 87, 1) aufgestellten Vorgaben ist eine Verfassungswidrigkeit des § 249 Abs. 1 SGB VI jedenfalls bislang nicht festzustellen.

    Damit würden die Vorgaben des BVerfG in seinem Urteil vom 7. Juli 1992 (1 BvL 51/86, 1 BvL 50/87, 1 BvR 873/90, 1 BvR 761/91 - E 87, 1) missachtet und die für die Rentenversicherung bestandssichernde Leistung der Kindererziehung nur völlig unzureichend berücksichtigt.

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2007 - L 2 R 241/07
    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des BVerfG vom 10. November 1998 (2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91 - E 99, 2169: In dieser Entscheidung hat das BVerfG allerdings hervorgehoben, dass der Staat die Familiengemeinschaft sowohl im immateriell-persönlichen als auch im materiell-wirtschaftlichen Bereich in ihrer jeweiligen eigenständigen und selbstverantwortlichen Ausgestaltung zu respektieren habe.
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2007 - L 2 R 241/07
    Gerade hinsichtlich der Frage, ob und ggfs. unter welchen Voraussetzungen und in welchem Ausmaß auch solchen Tatbeständen eine rentenrechtliche Relevanz zukommen soll, die nicht mit einer Beitragsentrichtung verbunden sind, kommt dem Gesetzgeber ein besonders weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. insbesondere BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 - ).
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2007 - L 2 R 241/07
    - In Ausführung des Beschlusses des BVerfG vom 12. März 1996 (- 1 BvR 609/90 und 692/90 - E 94, 241) sind durch die zum 1. Juli 1998 in Kraft getretene Neufassung des § 70 Abs. 2 SGB VI die Bewertungen der Kindererziehungszeiten verbessert worden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2013 - L 2 R 352/13

    Gesetzliche Rentenversicherung; Alterversorgung; Mütterrente aufgrund

    Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Vormerkung weiterer als der bereits im Bescheid vom 25. September 2012 erfassten Kindererziehungszeiten (vgl. zum Folgenden auch bereits Senatsurteil vom 25. Juli 2007 - L 2 R 241/07 - Juhs).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 2 EG 26/10

    Berücksichtigung von steuerfreien Zuschlägen für Nacht- und Sonntagsarbeit bei

    Gerade bei der - nach Auffassung des BVerfG dem Grunde nach insbesondere durch Art. 3 Abs. 1 GG gebotenen - besseren Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung hat das BVerfG ein solches gestuftes Vorgehen ungeachtet der damit verbundenen Inkaufnahme von Ungleichheiten für die (sehr weiträumigen, vgl. Senatsurteil vom 25. Juli 2007 - L 2 R 241/07 -) Umsetzungszeiträume gebilligt, obwohl die Nichtberücksichtigung tatsächlich erbrachter Beiträge (hier in Form von Kindererziehungsleistungen) bei der Berechnung beitragsabhängiger Leistungen (in Form der Altersrente) nur unter strengeren Voraussetzungen als abweichende Bemessungen von steuerfinanzierten Sozialleistungen (wie dem Elterngeld) zulässig ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2012 - L 2 EG 7/12

    Anspruch auf Elterngeld; Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung des Einkommens aus

    Gerade bei der - nach Auffassung des BVerfG dem Grunde nach insbesondere durch Art. 3 Abs. 1 GG gebotenen - besseren Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung hat das BVerfG ein solches gestuftes Vorgehen ungeachtet der damit verbundenen Inkaufnahme von Ungleichheiten für die (sehr weiträumigen, vgl. Senatsurteil vom 25. Juli 2007 - L 2 R 241/07 -) Umsetzungszeiträume gebilligt, obwohl die Nichtberücksichtigung tatsächlich erbrachter Beiträge (hier in Form von Kindererziehungsleistungen) bei der Berechnung beitragsabhängiger Leistungen (in Form der Altersrente) nur unter strengeren Voraussetzungen als abweichende Bemessungen von steuerfinanzierten Sozialleistungen (wie dem Elterngeld) zulässig ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2011 - L 2 EG 12/10

    Arbeitslosengeld; Elterngeld; Entgeltersatzleistung; Familie; Folgerichtigkeit;

    Gerade bei der - nach Auffassung des BVerfG dem Grunde nach insbesondere durch Art. 3 Abs. 1 GG gebotenen - besseren Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung hat das BVerfG ein solches gestuftes Vorgehen ungeachtet der damit verbundenen Inkaufnahme von Ungleichheiten für die (sehr weiträumigen, vgl. Senatsurteil vom 25. Juli 2007 - L 2 R 241/07 -) Umsetzungszeiträume gebilligt, obwohl die Nichtberücksichtigung tatsächlich erbrachter Beiträge (hier in Form von Kindererziehungsleistungen) bei der Berechnung beitragsabhängiger Leistungen (in Form der Altersrente) nur unter strengeren Voraussetzungen als abweichende Bemessungen von steuerfinanzierten Sozialleistungen (wie dem Elterngeld) zulässig ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 12.03.2013 - L 11 R 3785/11
    Mit Wirkung zum 1. Januar 2002 wurde - allerdings nur für Erziehungszeiten ab 1992 - die Regelungen des § 70 Abs. 3a SGB VI eingeführt, die unter den dort im Einzelnen normierten Voraussetzungen die Anrechnung zusätzlicher Entgeltpunkte für Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung vorsieht (vgl zum Ganzen Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 25.07.2007, L 2 R 241/07, juris).
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